Patienten werden zu wenig über die IGel-Leistungen der Ärzte aufgeklärt
Das neue Patientenrechtegesetz sollte eigentlich die Patienten besser vor unseriösen Praktiken mancher Ärzte bei den sogenannten IGel-Leistungen (Individuellen Gesundheitsleistungen) schützen. Doch wie die Verbraucherzentralen aufgrund einer Online-Umfrage in ganz Deutschland im Zeitraum von April bis Juni dieses Jahres feststellten, werden oftmals die Patienten von den Ärzten nicht genügend informiert und aufgeklärt. In einigen Fällen wurde kein Vertrag und sogar keine Rechnung ausgestellt.
Die meisten IGel-Leistungen werden bei der Früherkennung des Grünen Star (Glaukom), Ultraschalluntersuchungen oder auch bei Männern die Blutuntersuchung zur Früherkennung von Prostatakrebs (PSA-Wert) abgerechnet. In den meisten Fällen (82 Prozent) wurden diese Leistungen von den Ärzten direkt dem Patienten angeboten, was aber normalerweise nicht geschehen darf. Bei fast der Hälfte der verkauften Leistungen war sogar auch das Praxispersonal direkt beteiligt.
Aber besonders kritisieren die Verbraucherschützer die mangelnde Aufklärung der Patienten durch die Ärzte, so gaben 23 Prozent der Befragten an, dass sie über eventuelle Risiken nicht informiert wurden und nur jeder Zweite wurde über den eigentlichen Sinn und Nutzen der Leistung aufgeklärt. Ein Viertel der Patienten wurde auch im Vorfeld nichts über die Höhe der Kosten gesagt und etwa 20 Prozent erhielten keine Abrechnung.
An der Online-Umfrage hatten sich mehr als 1.700 Personen beteiligt.