Pausen im Job - wie darf der Arbeitgeber die Ruhezeiten regeln?
Pausen und Ruhezeiten im Job sind gesetzlich vorgeschrieben. Wann die Arbeitnehmer sich erholen, darf der Chef jedoch vorschreiben.
Welche Rechte haben Beschäftigte?
Die Länge der Pausen richtet sich nach der Dauer der Arbeitszeit. Wer weniger als sechs Stunden arbeitet, hat gar keinen Anspruch auf Ruhezeit. Bei einem sechs- bis neunstündigen Arbeitstag muss der Chef seinen Mitarbeiter mindestens 30 Minuten Pause geben - und zwar spätestens nach sechs Stunden. Dauert der Job länger als neun Stunden, stehen den Beschäftigten sogar 45 Minuten Erholung zu.
Wo die Mitarbeiter ihre freie Zeit verbringen, können sie selbst entscheiden. Auch das Verlassen des Firmengeländes ist erlaubt - ob zum Essen, Spazierengehen oder Shoppen.
Was darf der Chef bestimmen?
Wie lang die Pause ist und wie die Mitarbeiter ihre Auszeit gestalten, darf der Chef nicht bestimmen. Er hat allerdings das Direktionsrecht über den Zeitpunkt. Solange er die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes einhält, kann er also festlegen, um wie viel Uhr seine Angestellten die Arbeit unterbrechen.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Ist-die-Pausengestaltung-Chefsache-article12940541.html Abgerufen am 5. Juni 2014