Peepshows werden in Holland genauso besteuert wie Theatervorstellungen
Ein Gericht in den Niederlanden hat vor kurzem beschlossen, dass Peepshows genauso zu besteuern sind wie Theatervorstellungen, da auf der Bühne Akteure zu sehen seien, die gegen Bezahlung eine Vorführung darbieten. Der erotische Charakter der Darbietung ändere daran nichts, so der Richter.
Zuvor hatte ein Mann aus Amsterdam geklagt, dessen Erotik-Shows auf seinen Steuerbescheiden mit jeweils 19 Prozent besteuert worden waren. Auf Grund des Urteils werden Peepshows in den Niederlanden nun steuerrechtlich ab sofort genauso behandelt wie Aufführungen im Theater.