Pfändungsschutzkonto sichert einen Grundfreibetrag vor den Gläubigern

Von Max Staender
2. Juli 2012

Von den rund drei Millionen überschuldeten Haushalten in Deutschland haben viele Schuldner kein Girokonto, weshalb es seit knapp zwei Jahren das so genannte Pfändungsschutzkonto gibt.

Mit solch einem Konto soll den entsprechenden Familien ein gewisses Existenzminimum gewährleistet werden, was in der Praxis jedoch nicht immer so einfach ist. Dies liegt unter anderem daran, dass einige Kreditinstitute für diese P-Konten teils hohe Gebühren verlangen, was laut zahlreichen Gerichtsurteilen allerdings unzulässig ist. Die Verbraucher sollten sich hier wehren und mit der Bank in Verbindung setzen, was daneben auch die teils eingeschränkten Leistungen betrifft.

Derzeit liegt der monatliche Grundfreibetrag bei 1028,89 Euro, welcher jedoch bei Unterhaltsleistungen auch erhöht werden kann. Die entsprechenden Bescheinigungen können neben anerkannten Schuldnerberatungsstellen auch vom Rechtsanwalt sowie dem Jobcenter oder vom Arbeitsgeber ausgestellt werden. Falls die Ausstellung solcher Bescheinigungen allerdings zu lange dauert, sollten die Schuldner sich direkt an das zuständige Vollstreckungsgericht wenden.