Pfleger oder Krankenschwester? Kein Recht auf gleichgeschlechtliches Personal
In der Regel haben Patienten im Krankenhaus keinen rechtlichen Anspruch darauf, von gleichgeschlechtlichem Personal gepflegt zu werden. Ob männliche Pfleger oder weibliche Krankenschwestern Dienst tun, hängt in erster Linie vom Dienstplan ab. Allerdings können Patienten bei der Stationsleitung durchaus ihre Wünsche äußern, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Wenn Frauen nicht von männlichen Pflegern berührt werden möchten oder Männer nicht von weiblichen Krankenschwestern versorgt werden wollen, können die Stationsleiter durchaus versuchen, das gewünschte Personal einzusetzen. Ein Recht darauf haben die Patienten allerdings nicht. Vor allem nachts, wenn häufig nur eine einzige Person Dienst auf der Abteilung hat, müssen sich Patienten mit demjenigen abfinden, der dann für sie da ist, egal welchen Geschlechts.
Wer großen Wert auf gleichgeschlechtliches Pflegepersonal legt, könne sich auch vorab über die Situation in den örtlichen Krankenhäusern informieren und das Krankenhaus wählen, in dem der größere Teil des Personals das gewünschte Geschlecht hat, empfehlen die Verbraucherschützer.