Pflegezeit wird nur einmalig vom Arbeitgeber bewilligt
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine Auszeit nur einmalig bewilligt wird
Bei Betrieben, die mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen, besteht für die Arbeitnehmer auch die Möglichkeit für die Pflege eines nahestehenden Angehörigen eine Auszeit zu beantragen. Hierbei liegt die gesetzliche Höchstdauer bei sechs Monaten. Aber wer einmal eine solche Auszeit beantragt hat, wobei die Dauer nicht maßgeblich ist, der kann später nicht noch einmal diese beantragen, auch wenn die Gesamtzeit die gesetzlichen sechs Monate nicht überschreitet.
Urteil mit offenen Fragen
Dies hat jetzt auch das Bundesarbeitsgericht entschieden, weil mit der erstmaligen Inanspruchnahme jeder weitere Anspruch nichtig ist. Bei dem Fall hatte ein Mitarbeiter für die Pflege seiner Mutter im Juni 2009 für fünf Tage die Auszeit beantragt und auch erhalten. Als aber dann zum Jahresende der Sohn nochmals zwei Tage haben wollte, hat dies der Arbeitgeber abgelehnt, so dass es zur Klage bis zum obersten Gericht kam.
Doch eins ist immer noch unklar, ob man im Vorfeld die Auszeit stückeln kann oder nur im Block beantragen muss, denn dies wurde von den obersten Richtern nicht beantwortet.
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Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Pflegezeit-gibt-s-nur-einmal-article4781721.html Abgerufen am 18. November 2011