Platzverweis: Bundespolizei darf nicht mehr auf Bahnhofsvorplätzen kontrollieren

Von Dörte Rösler
30. Mai 2014

Für die Sicherheit im Zugverkehr ist die Bundespolizei zuständig. Vielerorts kontrollieren die Beamten aber auch den Bereich um die Bahnhöfe herum. Damit ist es nun vorbei. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts endet die Hoheitsgewalt der Bundespolizisten am Bahnhofsvorplatz.

Öffentliche Plätze und Gehwege zählen nicht dazu

Konkret heißt das: wenn die Beamten auf dem Gehweg oder einem öffentlichen Platz vor dem Bahnhof einen Missetäter entdecken, dürfen sie diesen nicht kontrollieren oder festhalten.

Geklagt hatte ein Mann, der von Bundespolizisten an der Treppe zum Trierer Bahnhof angehalten wurde. Die Beamten hatten ihn für einen Drogendealer gehalten und wollten seine Papiere sehen. Ein Abgleich mit der bundesweiten Datenbank ergab jedoch keinerlei Anhaltspunkt für kriminelle Aktivitäten.

Urteil zugunsten des Klägers

Vor Gericht wollte der Rentner sich bestätigen lassen, dass die Beamten rechtswidrig gehandelt hätten. Mit unterschiedlichem Ergebnis. In letzter Instanz gab nun das Bundesverwaltungsrecht dem Mann Recht: Gehwege, Plätze oder Treppen, auf denen auch normale Passanten unterwegs sind, gehören nicht zum Bahnhof.