Polizist siegt vor Bundesverwaltungsgericht - Impfschaden gilt als Dienstunfall

Von Dörte Rösler
12. September 2013

Ein Gericht in Saarlouis hatte den Beamten zunächst abgewiesen, das Bundesverwaltungsgericht gab ihm nun Recht: Gesundheitliche Schäden durch eine dienstlich organisierte Impfung können als Dienstunfall gelten.

Im verhandelten Fall hatte ein Polizist an einer Grippeschutzimpfung beim polizeiärztlichen Dienst teilgenommen. In der Folge litt er an einer Entzündung des Rückenmarks mit neurologischen und motorischen Störungen in der rechten Körperhälfte. Vor Gericht verlangte er, diese Schäden als Dienstunfall anzuerkennen.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte, dass die Impfung eine dienstliche Veranstaltung war. Deshalb müsse die Unfallversicherung einspringen. Fraglich blieb jedoch, ob die gesundheitlichen Symptome tatsächlich durch die Impfung verursacht wurden. Um dies zu klären, verwiesen die Bundesrichter den Fall zurück nach Saarlouis.