Praxisgebühr weg - Überweisung trotzdem nutzen
Viele Jahre lang mussten Kassenpatienten je Quartal 10 Euro Praxisgebühr entrichten - und zwar an den Arzt, den sie aufgesucht haben. Ausnahme: Wer eine Überweisung vom Hausarzt bzw. auch von einem anderen Facharzt zum jeweils aktuellen Arzt mitbrachte, der musste keine zusätzliche Gebühr zahlen.
Mit der Gebühr sollten auch unnötige Doppeluntersuchungen vermieden werden. Außerdem hoffte man, mit dieser Regelung Patienten an einen Hausarzt binden zu können, der dann als erster Ansprechpartner für alle gesundheitliche Probleme gelten sollte.
Die FDP hat nun durchgesetzt, dass die Praxisgebühr ab diesem Jahr nicht mehr gezahlt werden muss. Damit entfällt neben den Kosten theoretisch auch die Notwendigkeit, sich zunächst beim eigenen Hausarzt vorzustellen.
Experten raten aber, sich trotzdem eine Überweisung zu holen und den Facharzt nicht eigenhändig aufzusuchen. Viele Fachärzte bestehen sogar auf eine solche Überweisung. Und das aus gutem Grund: Schließlich richten sie ihre Behandlung nach der hausärztlichen Diagnose bzw. Empfehlung aus, die hier vermerkt ist.
Auch Rainer Sbrzesny von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) rät Patienten und Patientinnen, sich weiterhin eine Überweisung abzuholen und nicht direkt zum Facharzt zu gehen.
Wer mehr über den Wegfall der Praxisgebühr oder über andere Themen rund ums Gesundheitsrecht wissen möchte, der kann sich kostenlosen Rat bei den Experten der UPD einholen. Neben Vor-Ort Büros steht auch eine eigene Hotline unter 0800-0117722 zur Verfügung.