Private Nutzung des Dienstwagen muss richtig versteuert werden

Von Max Staender
16. September 2013

Der geldwerte Vorteil bei der privaten Nutzung eines Dienstwagens muss versteuert werden, wobei dessen Höhe davon abhängt, ob der Angestellte beispielsweise die Versicherungskosten übernimmt oder sich an den Kosten des Wagens pauschal beteiligt.

Für jeden Kalendermonat ist der Wert des Nutzungsvorteils grundsätzlich mit einem Prozent des Neupreises festgesetzt, sofern das Fahrzeug über 50 Prozent geschäftlich genutzt wird. Falls kein Fahrtenbuch für das Dienstfahrzeug geführt wird, ist die Anwendung der Ein-Prozent-Regelung nach Angaben vom Bund der Steuerzahler "zwingend".

Für die Nutzung des Dienstwagens wird im Arbeitsvertrag oftmals auch ein pauschales Nutzungsentgelt vereinbart, falls der Angestellte an den Kosten des Wagens beteiligt werden soll. Zu einer Kürzung des zu versteuernden Anteils kommt es unter anderem, wenn der Beschäftigte bei der Anschaffung des Dienstwagens selbst etwas draufzahlt.