Privatverkäufe bei ebay im großen Stil können Steuern nach sich ziehen

Von Matthias Bossaller
22. Mai 2012

Ein Ehepaar verkaufte mehrere Jahre lang auf ebay Modelleisenbahnen, Puppen, Porzellan, Briefmarken und auch Software. Allerdings gab das Paar an, als Privatverkäufer zu agieren. Die Geschäfte meldeten die Eheleute nicht beim Finanzamt an. Die Steuerfahndung wertete deren Handel im Internet allerdings als unternehmerische Tätigkeit. Von 2003 bis 2005 soll das Paar bei 841 Verkäufen circa 83.500 Euro verdient haben. Das Finanzamt verlangte dafür 11.500 Euro Umsatzsteuer.

Dagegen klagte das Ehepaar, das anführte, es habe sich um die Auflösung einer Sammlung, also seinem Privatvermögen gehandelt. Allerdings entschied der Bundesfinanzhof in München, dass in diesem Fall eine umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit vorliege. Das Ehepaar habe wie ein Händler "aktive Schritte zum Vertrieb der Gegenstände" unternommen. Der Bundesfinanzhof leitete den Fall an das nächste zuständige Gericht zurück.