Profisportler können für heftige Fouls kaum Schmerzensgeld verlangen

Von Frank Hertel
8. Oktober 2012

Das Oberlandesgericht (OLG) hat in Karlsruhe in einem Fall ein Urteil gesprochen, der den gesamten Profisport betrifft. Ein Eishockeyspieler war in der 2. Bundesliga von einem Gegenspieler mit einem bereits abgebrochenen Schläger so heftig attackiert worden, dass seine linke Schulter zwei mal operiert werden musste. Danach war das Opfer der Attacke berufsunfähig.

Die Berufsgenossenschaft wertete den Vorfall als Arbeitsunfall und bezahlte dem Geschädigten eine Umschulung. Nun wollte der Gefoulte aber auch 10.000 Euro Schmerzensgeld vom Täter. Die Sache ging bis vor das OLG. Dort wurde nun der Wunsch nach Schmerzensgeld abgewiesen. Dieses kann nur zugesprochen werden, wenn nachweislich grober Vorsatz vorliegt. Und das konnten die Richter in diesem Fall nicht erkennen.

Praktisch heißt das nun für Profisportler: Heftig gefoult und dadurch stark verletzt zu werden gehört zum Berufsrisiko.