Prozess wegen Familienstreit - Erben haben nicht immer Anrecht auf Schenkung

Von Ingo Krüger
7. März 2014

Auch wem etwas vermacht werden soll, kann am Ende nichts erben. Dies zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: 10 U 10/13). Im vorliegenden Fall hatte eine Ehepaar seinen beiden Töchtern jeweils eine Haushälfte vererben wollen. Doch nach dem Tod des Vaters zerstritt sich die Mutter mit ihrer jüngeren Tochter und schenkte deren Haushälfte stattdessen dem Sohn ihrer älteren Tochter.

Der Richter lehnte die Klage ab

Nach dem Tod der Mutter verklagte nun die jüngere Tochter ihren Neffen auf Herausgabe der Haushälfte. Die Richter lehnten dies jedoch ab, weil die Klägerin lediglich Vermächtnisnehmerin des verfassten Testaments sei, nicht aber Erbin.

Sie hätte sich stattdessen zunächst an die Erben ihrer Mutter halten und diese vergeblich in Anspruch nehmen müssen. Von ihrer Schwester habe sie aber keinen Wertersatz verlangt, so das Gericht. Aus diesem Grund komme es nicht mehr darauf an, ob die Mutter bei der Übertragung der Immobilie auf den Enkel an das Vermächtnis gebunden war.