Prüfungsangst gilt nicht als Krankheit

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
8. Februar 2005

Ein Attest mit der Diagnose "Examenspsychose", hinter der ein Brechdurchfall steckt, ist keine ausreichende Entschuldigung, um einer Abschlussprüfung fern zu bleiben.

Das berichtet das Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau unter Berufung auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen (Az. 14 A 3057/03). Die Angst, so die Richter, sei Ausdruck eines Leistungsdefizits.