Prügel-Lehrer erhält Bewährungsstrafe

Sonderschullehrer misshandelt Schüler und erwartet, weiterhin seinen Beruf ausführen zu dürfen

Von Ingo Krüger
24. Januar 2011

Er schlug seine Schüler und beleidigte sie. Ein Mädchen musste ihn massieren, einen Jungen verletzte er durch den Wurf einer Pillendose. Doch ein Lehrer aus Hessen wollte dennoch seinen Beruf weiter ausüben.

Das Landgericht Frankfurt/Main bestätigte nun ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt-Höchst, das den Pädagogen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt hatte. Der Lehrer hatte beabsichtigt durch eine Reduzierung der Strafe auf unter ein Jahr, weiter im Schuldienst tätig sein zu können.

Reduzierte Geldbuße, gleich bleibende Bewährungsstrafe

Der 43-jährige Sonderschullehrer hatte in mindestens sechs Fällen Schüler misshandelt. Das Amtsgericht Frankfurt-Höchst hatte ihn wegen seiner Gewalttätigkeiten sowie wegen Beleidigung und Nötigung nicht nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, sondern auch zu einer Geldbuße von 3.000 Euro. Diese reduzierte nun das Landgericht auf 1.000 Euro, hielt die Strafandrohung über ein Jahr aber aufrecht.

Aus disziplinarischen Gründen wird der Pädagoge nicht in seinen Beruf zurückkehren können. Das Landgericht betonte, das er dies bei der großen Anzahl von Verfehlungen auch nicht erwarten dürfe. Der Angeklagte hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Als Grund für seine Ausfälle nannte er "erhebliche persönliche Probleme", ohne dies zu präzisieren.