Putzfrau bekommt keinen Lohn für arbeitsfreie Zwischenzeiten
Weil eine Putzfrau aus Schleswig-Holstein zwischen ihren Einsätzen am Morgen und Nachmittag einige Stunden Leerlauf hatte, wollte sie diese auch vergütet haben. Schließlich könne sie in dieser Zeit nichts Sinnvolles machen.
Die Richter beurteilten den Fall jedoch anders. Der Tarifvertrag sehe eindeutig vor, dass nur die Zeit bezahlt werde, die auch aktiv gearbeitet wird. Eine arbeitsfreie Zwischenzeit muss daher nicht bezahlt werden.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Kein-Geld-fuer-Leerlaufzeiten-article6898196.html Abgerufen am 8. August 2012