Putzfrau verliert ihren Job, weil sie sich aus dem Kühlschrank eines Kunden bediente

Kündigung einer Reinigungskraft aufgrund von "Diebstahl" - sie trank einige Schlücke Orangensaft

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
9. August 2010

Eine Reinigungsfirma hat einer Angestellten gekündigt, weil diese an ihrem Arbeitsplatz bei einem Kunden dort eine Flasche Orangensaft mitgenommen haben soll. Dagegen hat jetzt die 32-jährige betroffene Putzfrau geklagt, denn sie habe lediglich aus einer angebrochenen Flasche dort ein paar Schlucke getrunken. Aber die Reinigungsfirma lehnte vor Gericht eine Einigung mit der Putzfrau ab, so sollte sie laut Gericht bei einem anderen Kunden eingesetzt werden.

Richterliche Entscheidung steht noch aus

Der bisherige Kunde, der DRK-Blutspendedienst, hatte die Reinigungsfirma gebeten, dass diese Frau nicht mehr bei ihnen eingesetzt werden soll, worauf die Firma dann der Frau die Kündigung schickte. Nun müssen die Richter aber erst einmal klären, ob es Diebstahl war, denn problematisch ist, dass dies beim Kunden geschah. Aber die Frau, die seit vier Jahren bei dem Unternehmen arbeitet, ist bislang noch nicht negativ aufgefallen.

Schon vor einiger Zeit wurde einer langjährigen Kassiererin in einem Supermarkt, wegen zwei Pfandbons in Höhe von 1,30 Euro, gekündigt, doch das Gericht gab erst in der höchsten Instanz der Frau Recht.

Am 12. Oktober soll nun der Fall der Reinigungskraft, die aus Baden-Baden stammt, weiter verhandelt werden.