Rabattaktionen dürfen nicht vorzeitig beendet werden

Von Max Staender
20. August 2012

Das Kölner Oberlandesgericht hat nun entschieden, dass Rabattaktionen von Händlern nicht frühzeitig beendet werden dürften. Somit können die Kunden jetzt auch nach Ende des Aktionszeitraums ihre gesammelten Treuepunkte gegen bestimmte Produkte zu günstigeren Preisen eintauschen.

Im speziellen Fall klagte eine Verbraucherzentrale gegen eine Supermarktkette, welche gemeinsam mit dem Messer-Produzenten "Zwilling" eine Rabattaktion durchführte. Unter den Kunden erfreuten sich diese Messer größter Beliebtheit, sodass am Ende rund 4,5 Millionen Treuepunkt-Sammler solch ein Messer-Set erwerben wollten. Da Zwilling so viele Messer nicht produzieren konnte, wurde die Aktion vom Händler acht Wochen früher beendet.

Der Klage wurde somit stattgegeben, da sich der Anbieter nach Meinung der Richter während der Aktion mit ausreichend Waren eindecken muss, dass jeder Kunde von seinen gesammelten Punkten Gebrauch machen kann.