Was tun, wenn Behörden nicht zügig arbeiten

Die Entscheidung über einen Antrag sollte nicht länger als 2 Monate dauern

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
21. September 2010

Was kann der Bürger eigentlich machen, wenn die Behörden gestellte Anträge nicht zügig bearbeiten? Dies ist oftmals bei der Beantragung von Fördermitteln, wie beispielsweise bei Sanierungen und Modernisierungen, aber auch bei einem Zuschuss zur Miete bei Hartz IV-Empfängern der Fall.

Besonders wenn die Zeit knapp wird, weil vielleicht der neue Heizkessel vor dem Winter eingebaut werden soll, wartet man oft nach der Antragstellung mehrere Monate auf die Zusage ohne die man nichts unternehmen kann, denn sonst bleibt man auf den Kosten sitzen.

Regelmäßiges Nachfragen und Untätigkeitsklage

Normalerweise müssen aber die Beamten im Verwaltungsbereich innerhalb von drei Monaten über einen Antrag entscheiden und nur wenn sachliche Gründe dagegen vorliegen, kann es länger dauern. Aber man sollte selber immer wieder bei seinem Sachbearbeiten nachfragen und sich auch beschweren, was man am besten schriftlich macht.

Wenn alles nichts hilft, so gibt es auch die Möglichkeit einer sogenannten "Untätigkeitsklage". Hiermit kann man auch den Finanzämtern Druck machen, wenn beispielsweise bei einem Einspruch auch nach einem halben Jahr noch keine Entscheidung vorliegt.

Finanzielle Hilfe bei Anwaltsfragen

Verbraucher, die über wenig Geld verfügen, haben laut Stiftung Warentest die Möglichkeit mit einem Beratungsschein bei einem Anwalt Rat einzuholen, so sind auch Prozesse vor dem Sozialgericht kostenfrei. Aber bei den Verwaltungsgerichten wird ein Vorschuss fällig, doch kann man dafür Prozesskostenhilfe beantragen. Eine Klage gegen die Behörden mit einer einstweiligen Anordnung ist aber immer mit Problemen behaftet, weil hier eine besondere "Dringlichkeit" nachgewiesen werden muss.