Radfahrer, die keinen Helm tragen, sind bei Unfällen mitschuldig

Von Katja Grüner
19. Juni 2013

Obwohl Radfahrer laut Gesetz keinen Helm bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr tragen müssen, bekommen sie eine Teilschuld, wenn es zu einer Kollision mit einem anderen Verkehrsteilnehmer geht. Dies entschied jetzt das Oberlandesgericht Schleswig Holstein in einem Urteil im Fall einer Radfahrerin, die sich bei einem Unfall schwere Schädelverletzungen zugezogen hatte, weil sie keinen Helm trug.

Die Frau klagte auf Schadensersatz gegen eine Autofahrerin, die beim Parken die Autotür öffnete und die von hinten kommende Radlerin nicht sah. Diese prallte gegen die geöffnete Tür und stürzte zu Boden. Da sie keinen Helm trug, erlitt sie beim Sturz schwere Kopfverletzungen, was lange Krankenhausaufenthalte zur Folge hatte. Der Radfahrerin wurden jedoch 20 Prozent Mitschuld an dem Unfall gegeben, da sich die Verletzungen durch Tragen eines Helmes hätten verringern können.

Es besteht zwar keine allgemeine Helmpflicht für Radfahrer, jedoch urteilte das Gericht, dass Fahradfahrer einem hohen Verletzungsrisiko ausgesetzt sind und aus diesem Grunde sich selber vernünftigerweise durch einen Helm schützen sollten.