Radfahrer dürfen die Straße benutzen, auch wenn ein Radweg vorhanden ist

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
22. November 2010

Jetzt hat sich das Bundesverwaltungsgericht für die Radfahrer entschieden und nach dem neuen Urteil ist die Benutzung der Straße für Radfahrer erlaubt, selbst wenn ein Radweg vorhanden ist. Allerdings müssen die Radfahrer weiterhin auf ihren ausgewiesenen Wegen bleiben, wenn größere Gefahren drohen.

So ist also das blau-weiße Schild mit dem Fahrrad-Symbol nicht mehr bindend und vor allem die Städte und Gemeinden müssen jetzt eventuell diese Schilder alle entfernen. Aber an besonders gefährlichen Stellen werden wir die Schilder weiterhin sehen und dann auch diesem Gebot Folge leisten müssen. Aber jetzt müssen natürlich auch die Ampelanlagen eventuell eine neue Taktzeit erhalten, weil nicht alle Radfahrer so schnell über eine Kreuzung kommen.

Gegen den "blau-weißen" Schilderwald hatte der Regensburger ADFC-Vorsitzende Klaus Wörle geklagt und bekam nun Unterstützung von den Richtern. Nun heißt es für alle Verkehrsteilnehmer mehr Rücksicht auf den anderen nehmen, was also für Fußgänger, Autofahrer und auch Radfahrer gilt.