Radfahrer müssen die Radwege richtig nutzen
Inzwischen gibt es sowohl auf dem Land als auch in der Stadt unzählige Radwege, welche von den Radlern allerdings auch richtig genutzt werden sollten. Demnach darf der Radfahrer nicht einfach den Radweg auf der anderen Seite befahren, wenn der in Fahrtrichtung nicht befahrbar sein sollte.
Im speziellen Fall nutzte eine Radfahrerin den gegenüberliegenden Radweg, da der Weg auf der rechten Fahrbahnseite nicht passierbar war. In Folge dessen kam es zu einem Unfall mit einem Auto, woraufhin die Frau klagte und ihr vom Oberlandesgericht Naumburg eine Mitschuld an dem Zusammenstoß bescheinigt wurde.
Laut den Richtern hätte die Radlerin ganz rechts auf der Fahrbahn für Autos fahren müssen und dürfte nur dann den anderen Radweg benutzen, wenn dieser ausdrücklich freigegeben ist.