Welche Promille-Grenzen bei einem E-Bike gelten

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
4. November 2013

Mancher, der bei einer Feier auch mal ein Gläschen mehr trinken möchte, lässt sein Auto zu Hause stehen und nimmt dann vielleicht sein Fahrrad. Aber auch hier gelten bestimmte Promille-Grenzen. Im Gegensatz zum Autofahrer liegt hier die Grenze für absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille, bei den Autofahrern bei 1,1 Promille. Aber auch darunter kann es für den Fahrradfahrer problematisch werden, wenn man auffällig wird oder gar einen Unfall verursacht, denn dabei sind auch 0,3 Promille eventuell zu viel.

Mittlerweile aber gibt es auch viele Radfahrer, die nicht allein auf ihre Muskelkraft vertrauen und sich durch einen Elektromotor Hilfe verschaffen. Dabei taucht natürlich die Frage auf, welche Promille-Grenzen gelten hierbei. Dies ist von der möglichen Geschwindigkeit abhängig, wie ein Urteil des Oberlandesgericht in Hamm zeigt.

Urteil im konkreten Fall

Bei einem Fall wurde ein Radfahrer auf einem sogenannten "E-Bike" mit 0,8 Promille von der Polizei kontrolliert und das zuständige Amtsgericht verhängte eine Geldbuße über 750 Euro und zusätzlich ein Fahrverbot für drei Monate, weil man von einem Kraftfahrzeug ausging.

Doch das Oberlandesgericht stellte sich, nach der Berufungsklage des Mannes, auf die Seite des Radfahrers, weil im Straßenverkehrsgesetz nur von Kraftfahrzeugen und nicht von Rädern, die mittels Pedale betrieben werden, die Rede ist. Zudem konnte auch nicht mehr festgestellt werden, wie hoch die maximale Geschwindigkeit des Fahrrades gewesen war.

Was grundsätzlich gilt

Aber grundsätzlich gilt, dass Fahrräder mit einem elektrischen Hilfsantrieb, der bei einer Geschwindigkeit von 25 Km/h sich automatisch abschaltet, nicht zu den Kraftfahrzeugen zählen. So fallen also die sogenannten "Pedelecs" unter die Kategorie Fahrrad. Anders sieht es aber bei den E-Bikes aus, die sogar bis zu 45 Km/h erreichen und somit als Kraftfahrzeug eingestuft werden und dabei gelten eben die bekannten Promille-Grenzen wie bei den Autofahrern.