Ramadan: Diabetiker sollten nur mit ärztlicher Aufsicht daran teilnehmen

Von Viola Reinhardt
27. August 2009

Im Ramadan, der Fastenzeit, sollten Diabetiker nur unter ärztlicher Aufsicht daran teilhaben. Kranke sind eigentlich von der Fastenzeit befreit, doch viele wollen trotz einer Erkrankung nicht auf die Teilnahme verzichten. Während des Ramadan wird die erste Mahlzeit vor Sonnenaufgang und die letzte Mahlzeit des Tages nach Sonnenuntergang zu sich genommen. Dazwischen ist lediglich das Trinken erlaubt.

Hier sollten Diabetiker einen gesteigerten Wert darauf legen und auch darauf achten, dass die Insulingabe am Morgen zu einer Unterzuckerung führen kann. Auch andere Medikamente können diesen negativen Effekt auslösen, weshalb man mit der Absprache des Arztes gut überlegen sollte, ob man überhaupt am Ramadan teilnehmen sollte.