Raucher wird wegen Rauchen am Arbeitsplatz fristlos gekündigt

Von Melanie Ruch
22. Juni 2011

Wer am Arbeitsplatz zur Zigarette greift, obwohl zuvor ausdrücklich ein Rauchverbot festgelegt wurde, kann laut dem Urteil des Krefelder Arbeitsgerichts fristlos entlassen werden.

Grund für das Urteil war der Fall eines Lieferanten, der für die Auslieferung von Flüssigsauerstoff zuständig war. Obwohl in seinem Arbeitsvertrag und in einer zusätzlichen Vereinbarung deutlich vermerkt war, dass er weder im Lieferwagen noch im Umkreis von zehn Metern rauchen darf, steckte sich der Fahrer immer wieder während der Fahrt eine Zigarette an. Schließlich flatterte ihm vom Arbeitgeber eine fristlose Kündigung ins Haus woraufhin der Arbeitnehmer vor Gericht zog.

Die Richter jedoch entschieden im Sinne des Arbeitgebers, weil der Fahrer mit dem Rauchen im Lieferwagen gegen seine Pflichten im Arbeitsvertrag verstoßen hatte.