Rauswurf droht: Anschnallpflicht auch im Flugzeug

Von Ingo Krüger
18. Februar 2011

Wer sich im Flugzeug nicht anschnallt, fliegt raus. Dies bekräftigte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main. 146 Fluggäste hatten auf Schadenersatz geklagt, da der Pilot sie von Bord geschickt hatte. Die Passagiere hatten sich geweigert, sich beim Start hinzusetzen und anzuschnallen. Ihnen war vorher ein unangenehmer Geruch aufgefallen.

Das Angebot des Flugkapitäns, die Maschine zu verlassen, hatte die Reisegruppe abgelehnt. Da der Pilot, so das OLG in seinem Urteil (Az.: 13 U 231/09), polizeiliche Befugnisse habe, hätte er rechtens gehandelt. Zudem sei dieser für die Sicherheit und Gesundheit der ihm anvertrauten Passagiere verantwortlich, erläuterte das Gericht.

Das OLG lehnte die Forderung nach Schadenersatz ab. Die Fluggäste hätten durch ihre Handlung das Recht auf einen Transport verwirkt. Trotz bezahlter Karten sei der Pilot im Recht gewesen.