Recht auf Meinungsfreiheit - Ärzte und Anwälte müssen Online-Bewertungen dulden

Von Dörte Rösler
26. September 2014

Bewertungsportale im Internet sind ein wichtiger Wegweiser für Verbraucher. Ärzte und Anwälte können Kritiken über ihre Leistungen deshalb nicht einfach löschen lassen. Wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, zählt das Recht auf Meinungsfreiheit mehr als die informationelle Selbstbestimmung der Kritisierten.

Kommunikationsfreiheit überwiegt Interessen des Arztes

Im verhandelten Fall hatte ein Münchner Frauenarzt gegen das Online-Portal Jameda geklagt, weil dieses sich weigerte sein Profil zu löschen. Ohne Erfolg. Die Richter vom VI. Zivilsenat erklärten, dass die Kommunikationsfreiheit der Patienten die Interessen des Arztes überwiege. Dass der Mediziner vorwiegend gelobt wurde, spielte für das Urteil keine Rolle.