Aufgepasst beim Arztbesuch: Keine Extragebühren für Bonusstempel

Von Ingrid Neufeld
29. November 2013

Zu den vertragsärztlichen Leistungen zählen auch Stempel in einem Bonusheft. Aus gegebenem Anlass erklärt die Potsdamer Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD), dass dafür keine Gebühren anfallen.

Es sind ausschließlich Krankenkassenleistungen, egal ob es sich dabei um Schutzimpfungen, Zahnarztkontrollen, Schwangerschafts-, Krebsvorsorge, oder Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche handelt. Am besten ist es wenn sich der Patient, die Behandlung sofort vom Arzt bestätigen lässt. Dann gibt es keine Schwierigkeiten mit der Krankenkasse.

Wurde das Bonusheft vergessen, kann es im laufenden Quartal jederzeit unentgeltlich vorgelegt werden. Diesem Tatbestand liegt der Paragraf 36 Absatz 7 des Bundesmantelvertrags der Ärzte zugrunde. Manche Praxen verlangen Gebühren nach Ablauf des Quartals.

Bonusprogramme für besonders Gesundheitsbewusste

Es gibt Krankenkassen, die Bonusprogramme anbieten, wenn der Patient sich besonders gesundheitsbewusst verhält. Das gilt seit 2004. Nach Paragraf 65a des Sozialgesetzbuches stehen Patienten Extra-Zuschüsse dafür zu. Ein entsprechendes Bonusheft ist bei der Krankenkasse erhältlich.