Rechte am eigenen Bild bleiben, auch wenn Chef Foto als Werbung nutzen will
Nur weil ein Angestellter vielleicht besonders fotogen ist oder sehr gut als Vorhängeschild für ein Unternehmen wirken könnte, ein Arbeitgeber kann zu diesen Zwecken nicht einfach das Bild desjenigen auf Homepage oder Plakaten verwenden.
Im konkreten Fall ging es um eine Bankangestellte, die von ihrer Bank zweimal auf derem Internetauftritt abgebildet wurde. Ihr Einverständnis hatte die Frau nie abgeben. In einem anderen Fall ließ sich zwar eine Mitarbeiterin vom Chef fotografieren und das Bild wurde mit ihrer Zustimmung auf der Homepage des Unternehmens veröffentlicht. Als sie kündigte, wollte sie jedoch, dass ihr Bild wieder entfernt werde.
In beiden Fällen gaben die Richter dem Persönlichkeitsrecht der Betroffenen Vorrang gegenüber den Interessen der Arbeitgeber. Die Bilder müssen umgehend entfernt werden. Schadensersatz erhalten die Klägerinnen aber keinen.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Foto-muss-nicht-geduldet-werden-article7017921.html Abgerufen am 23. August 2012