Rechtliche Folgen der Verlobung - von steuerlichen Freibeträgen bis zu Schadenersatzansprüchen

Von Dörte Rösler
20. Februar 2014

Eine Verlobung beschränkt sich nicht auf ein festliches Abendessen und schicke Ringe.

Finanzielle Vorteile und Freibeträge bei Schenkungen

Aus juristischer Perspektive gehen die Verlobten einen mündlichen Vertrag ein: sie verpflichten sich zur späteren Heirat. Dieses Eheversprechen belohnt das Finanzamt mit höheren Freibeträgen für Schenkungen. Platzt die Hochzeit, drohen aber auch Schadenersatzansprüche.

Abgesehen von den Ausgaben für die Feier bringt eine Verlobung sofort finanzielle Vorteile. Geschenke bleiben bis zu einem Wert von 500.000 Euro steuerfrei, so wie bei Eheleuten auch. Sollte einer der Partner kalte Füße bekommen, sinkt der Freibetrag jedoch wieder auf 20.000 Euro. Für darüber hinausgehende Werte müssen 30 Prozent Steuern nachgezahlt werden.

Nun werden nicht viele Paare den teuren Verlobungsring beim Finanzamt melden. Bei einer Eigentumswohnung erfährt der Fiskus aber automatisch von der Schenkung. Und wie für alle anderen Steuerpflicht gilt hier nicht nur die Steuerpflicht: wenn keine Hochzeit stattfindet, können die Schenkenden ihre Gaben wieder zurückverlangen.

Persönliche Investitionen für zukünftige Ehe

Neben Geld investieren Verlobte aber auch viel Persönliches in die Beziehung. Mancher kündigt seinen Job und verkauft die Wohnung, um für die baldige Ehe an den Wohnort des Partners zu ziehen. Scheitert die Heirat, hat er ein Recht auf Schadenersatz.

Drum prüfe vorab, wer sich bindet.