Rechtslage bei mehrfachen Unfallbeteiligten

Von Marion Selzer
9. Februar 2012

Wenn mehrere Personen die Schuld an einem Unfall tragen, dann werden auch die Kosten geteilt, die durch das Erstellen eines Gutachtens erfolgen, so der Bundesgerichtshof. Er widersprach damit der Ansicht des Oberlandesgerichts, bei dem die Richter der Meinung gefolgt sind, dass der Sinn des Schadensersatzanspruchs darin zu sehen sei, dass der Geschädigte durch diesen Anspruch finanziell so gestellt werden solle, wie vor dem Unfall.

Die Richter vom BGH sehen die Kosten für ein Gutachten vielmehr als eine Schadensposition, die in Höhe der Teilschuld am Unfall geteilt werden müssen.