Unfall bei betrieblichen Feiern sind mit versichert

Hinweise zur Versicherungssituation bei Unfällen während einer Betriebsfeier

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
13. Januar 2011

Wenn jemand bei einer betrieblichen Feier, wozu auch die vergangenen Weihnachtsfeiern gehören, einen Unfall erleidet, so ist er dagegen in der Regel auch versichert, denn diese Feiern gehören zum Arbeitsleben. So kann dies als Arbeitsunfall bei der zuständigen Unfallkasse gemeldet werden, wie das Berliner Sozialgericht in einem aktuellen Fall entschieden hat.

Bei der Feier ist es aber wichtig, wer diese organisiert hat, so gilt dann die Teilnahme auch als Arbeitszeit. Bei dem Fall trafen sich auf Einladung der Teamleiterin eines Job-Centers von den gesamten 20 Mitarbeitern auch 17 in einem Bowling-Center, doch die Leiterin fehlte plötzlich. Nach dem Bowling stolperte eine der Kolleginnen auf dem Weg ins Restaurant und brach sich ein Bein, so dass sie monatelang fehlte und auch zur Kur kam.

In Sachen Organisation, Teilnahme und Einladungen

Die zuständige Unfallkasse wollte aber die anstehenden Kosten nicht übernehmen, denn sie hielt dies für eine private Feier unter Kollegen. Doch das Sozialgericht gab der Frau Recht, denn auch Unfälle bei Betriebsfeiern oder Ausflügen sind versichert.

Entscheidend sei lediglich die Tatsache, dass diese Feiern oder Ausflüge vom Chef gebilligt oder gefördert werden und er auch selber daran teilnehmen will, auch wenn bei dem Fall eine Verhinderung an der Teilnahme vorlag. Auch muss bei größeren Betrieben eine ganze Abteilung, beziehungsweise bei kleinen Betrieben die gesamte Belegschaft zu einer solchen Feier eingeladen werden.

Wie allerdings die Rechtslage aussieht, wenn beispielsweise Alkohol im Spiel ist, ist eine andere Sache.