Rechtswidrige Studienplatzvergabe: Steht den Universitäten eine Prozesswelle ins Haus?

Von Katja Seel
28. Dezember 2011

Die heiß begehrten Master-Studienplätze werden in Deutschland bisher nach uneinheitlichen und offenbar mitunter willkürlich festgelegten Kriterien vergeben. Nach einer erfolgreichen Klage einer Gruppe Studierender gegen die Universität Münster könnte daher nun eine Prozesswelle ins Rollen kommen. Die Kommission, die eigentlich mit der Auswahl der Zulassungen für den BWL-Masterstudiengang zuständig ist, hatte aufgrund einer sehr hohen Bewerberanzahl die Unterlagen der Studierenden an wissenschaftliche Mitarbeiter delegiert und deren Arbeit nur in Form einer Stichprobe kontrolliert.

Dieses Verfahren erklärte das Oberverwaltungsgericht der westfälischen Stadt nun für rechtswidrig. Damit könnten auch an anderen deutschen Unis Studierende, die die gängige Vergabepraxis als unzumutbar empfinden, Rechtsmittel einlegen.