Regelungen zur Kinderpornografie verschärfen: Experten streiten über die Machbarkeit

Von Cornelia Scherpe
20. Februar 2014

Der aktuelle Fall Edathy hat das verstörende Thema der Kinderpornografie wieder in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt.

Wann ist das Bild eines nackten Kindes unbedenklich und ab wann muss man pädophile Absichten vermuten? Genau diese Frage ist das entscheidende Problem, wenn es um eine mögliche Verschärfung der aktuellen Gesetze geht.

Alte Regelung bei Kinderpornografie

Die bisherige Praxis der Ermittler gegen Kinderpornografie folgt einer klaren Regelung: Die Fahnder müssen beim Betrachten des Bildmaterials entscheiden, ob das Kind "nur" nackt ist, oder ob dabei die Geschlechtsorgane im Kamerafokus sind.

Alle Bilder aus der zweiten Kategorie gelten als pornografisch und daher als strafbar. Neben den Genitalien gelten auch Posen als Kinderpornografie, bei dem sexuelle Handlungen vollzogen werden, oder das Kind in einer geschlechtsbetonten Pose auf dem Bild ist.

Alle anderen Fotos, auf denen keine sexuellen Handlungen zu sehen sind und das Kind "nur" nackt ist, werden als legal bezeichnet. Dabei entsteht jedoch, wie man im aktuellen Fall Edathy sieht, eine gewisse Grauzone.

Problematik bei einer strengeren Gesetzeslage

Viele empörte Stimmen fordern daher eine strenge Verschärfung der jetzigen Gesetze. Anwälte, Richter und weitere Experten sehen dabei jedoch eine Schwierigkeit: Die Regeln sind bereits recht streng und weitere Maßnahmen würden auch dazu führen, dass Eltern nicht mehr Bilder von ihrem Baby beim Spielen im Garten etc. machen dürfen.

Private Bilder werden im Netz verkauft

Das Problem dabei ist, dass man dem Foto an sich nicht ansehen kann, ob es aus harmlosen Antrieb der Eltern gemacht wurde und nur ins Erinnerungsalbum soll, oder ob die Bildmacher die Fotos an Pädophile verkaufen wollen.

Viele Nacktfotos von Kindern werden laut Erfahrung der Ermittler leider wirklich im Privaten gemacht und dann im Netz verkauft.