Reiserücktrittsversicherung nicht bei Depressionen: Ärzte kritisieren Gerichtsurteil

Von Nicole Freialdenhoven
8. Juli 2013

Das Amtsgericht München hat unlängst in einem Gerichtsurteil bestätigt, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung die Zahlung verweigern darf, wenn die Versicherten aufgrund einer psychischen Erkrankung von ihrer Reise zurücktreten. Geklagt hatte ein Paar aus München, das von einer Pauschalreise nach Mexiko zurückgetreten war, nachdem bei dem Mann eine Depression diagnostiziert wurde.

Die Versicherung weigerte sich jedoch, für die Stornokosten in Höhe von 2161 Euro aufzukommen und verwies auf eine Klausel im Vertrag, wonach psychische Erkrankungen ausgeschlossen seien, da sie den Versicherungsnehmer nicht unangemessen benachteilige und eine Reise durchaus möglich sei. Das Amtsgericht München bestätigte die Gültigkeit dieser Klausel.

Der Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN) sprach von einem "unhaltbaren Zustand" und nannte das Urteil eine "unerträgliche Diskriminierung". Eine schwere Depression müsse aufgrund des hohen Selbstmordrisikos stationär behandelt werden und stelle für den Betroffenen Lebensgefahr dar. Ein solches Urteil stelle eine "kaltschnäuzige Abstrafung" der Betroffenen dar, während sie eigentlich besondere Solidarität benötigten.