Rezeptverbot für Drogerien hat Bestand
Drogeriemärkte dürfen weder Rezepte für Versandapotheken annehmen noch apothekenpflichtige Arzneimittel abgeben. Wie das Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau berichtet, bestätigte dies das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az. 16 K 5720/04).
Heinz-Günter Wolf, der Präsident der Deutschen Apothekerverbände (ABDA), begrüßte diese Entscheidung: "Einen verantwortlichen Umgang mit Medikamenten können nur Apotheken gewährleisten."