Richtig Naschen schont die Zähne
Besonder Kinder sollten nur mäßig Zucker konsumieren und regelmäßig die Zähne putzen, um Karies vorzubeugen
Allüberall blitzen nicht nur goldene Lichtlein, sondern auch Verführungen der süßen Art. Weihnachten ist das Fest der Liebe und inzwischen auch des Genusses. Damit es nach den Feiertagen kein böses Erwachen beim Zahnarzt gibt, sollte man besonders bei den Kleinen auf maßvolles Naschen achten.
Natürlich möchte niemand den Kindern die Freude an den vielen Süßigkeiten verderben. Doch kann man mit einigen Tricks die Gefahr für die Zähne reduzieren.
Nach dem Süßigkeitenverzehr direkt die Zähne putzen
Besonders die Milchzähne sind in erheblichem Maße anfällig für Karies. Schlimm ist, dass dabei auch die Folgezähne geschädigt werden können.
Am besten für das Gebiss der Kinder ist es, wenn nach Verzehr von süßen Leckereien gleich die Zähne geputzt werden. Das gibt dem Zucker keine Chance den Zahnschmelz zu beschädigen und den Kariesbakterien die Bahn frei zu machen.
Statt zuckerhaltiger Getränke lieber auf Alternativen setzen
Zuckerhaltige Getränke, wie Limonade oder Kinderpunsch, gelangen auch in kleine Zwischenräume. Dort sind sie oft für Kinder schwer wegzuputzen.
- Wasser,
- ungesüßter Tee oder
- stark verdünnter Fruchtsaft
sind geeignete Alternativen und als Durstlöscher sowieso viel effektiver.
Den gleichen schädlichen Einfluss haben klebrige Naschereien.
sind wahrer Kleister auf dem Gebiss.
Wenn gerade keine Möglichkeit zum Zähneputzen besteht, kann auch ein zuckerfreier Kaugummi die Mundhygiene verbessern. Auch einfaches Umspülen nach dem Schlemmen hilft auf die Schnelle.
Süßigkeiten sollten nicht zur freien Verfügung stehen
Süßigkeiten sollten nicht den ganzen Tag über zur freien Verfügung bereit stehen. Auch wenn ein Weihnachtsteller mit Naschwerk hübsch anzusehen ist, sollten besonders kleine Kinder nicht selbst darüber entscheiden, wann sie wie viel Zucker zu sich nehmen.
Quelle
- http://derstandard.at/1319183794930/Kinderzaehne-Naschregeln-fuer-die-suesseste-Zeit-des-Jahres Abgerufen am 29. November 2011