Richtige Urlaubsplanung innerhalb eines Betriebes

Der gewünschte Zeitraum sollte frühzeitig beim Chef angemeldet werden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
15. Januar 2010

Eine richtige Urlaubsplanung ist in jedem Betrieb notwendig, damit es auch keine Probleme bei der Arbeitsaufteilung in dieser Zeit gibt. Da viele Arbeitnehmer ihren Urlaub in den Schulferien nehmen wollen, weil sie eventuell noch schulpflichtige Kinder haben, oder auch der Partner eventuell nur in dieser Urlaub erhält, beispielsweise Lehrer, sollte man bestimmte Vorschriften und Formalitäten beachten.

Im Prinzip hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaub, wobei die Dauer in den einzelnen Tarifverträgen geregelt wird. Bei der Urlaubsplanung innerhalb eines Betriebes muss man, wenn mehrere Kollegen zur gleichen Zeit Urlaub nehmen wollen, über die einzelnen Prioritäten dies abwägen, so beispielsweise ob schulpflichtige Kinder da sind, eventuell auch pflegebedürftige Angehörige und auch das Alter der Arbeitnehmer.

Rechtzeitige Anmeldung und schriftliche Bestätigung

Grundsätzlich kann man aber seinen Urlaub nicht einfach ohne Genehmigung des Chefs antreten, so dass es danach zu einer Abmahnung oder auch sogar zur Kündigung kommen kann. In größeren Betrieben sollte man deshalb auch rechtzeitig seinen Urlaub anmelden und bei größeren Reisen auch schriftlich bestätigen lassen.

Was ist bei übrig gebliebenen Urlaubstagen?

Bei nicht wahrgenommenen Urlaubstagen innerhalb eines Jahres gibt es verschiedene Regelungen. Grundsätzlich muss der Jahresurlaub auch in dem anfallenden Jahr abgegolten werden, aber viele Betriebe haben die Frist auf das nächste Jahr, meistens bis Ende März, gelegt.

Eine besondere Ausnahme gibt es zum Beispiel im öffentlichen Dienst, wo man den "Resturlaub" sogar bis zum September des Folgejahres aufbewahren kann. Laut Gesetz besteht der Anspruch auf mindestens zwölf Werktagen (ohne Unterbrechung), als Ausnahme gelten nur dringende betriebliche Bedürfnisse, wobei es ansonsten zu einem Betriebsstillstand kommen könnte.

Ein genehmigter Urlaub kann im Prinzip nicht mehr rückgängig gemacht werden, nur in Ausnahme-Situationen und dann müssen alle Kosten vom Betrieb voll erstattet werden. Bei Betriebsferien, die vom Chef angeordnet werden, müssen die Arbeitnehmer ihren Jahresurlaub opfern.

Gesetzliches Minimum der Urlaubstage

Übrigens liegt das Minimum der Urlaubstage laut Bundesurlaubsgesetz bei 24 Werktagen, was somit, da pro Woche 6 Werktage gelten, ein Jahresurlaub von maximal 4 Wochen besteht, auch wenn am Samstag kein Arbeitstag ist. Bei einem Vertrag über Arbeitstage fallen bei einer Fünf-Tage-Arbeitswoche auch nur fünf Urlaubstage an.