Rinderknochen statt Nägel implantiert

Ehemaliger Chefarzt wird von Gericht wegen Körperverletzung verurteilt

Von Viola Reinhardt
12. Mai 2009

Ein ehemaliger Chefarzt der Marburger Uniklinik musste sich vor Gericht verantworten, weil er einer Patientin gegen ihren ausdrücklichen Wunsch bei einer Kreuzband-Operation Rinderknochen implantiert hatte.

Arzt hat Krankenakte nicht eingesehen - Geldbuße und Bewährungsstrafe

Der Wunsch der 45-jährigen Patienten war zum Zeitpunkt der OP in ihrer Krankenakte vermerkt, doch diese hatte der Arzt wohl nicht eingesehen. Laut dem Angeklagten könne bei 1000 Operationen jährlich so etwas schon einmal untergehen, zudem würden von den Rinderknochen-Pins keine Risiken ausgehen.

Für die nicht wunschgemäß implantierten Pins aus Rinderknochen wurde der heute 67-jährige Chirurg nun zu einer Geldbuße in Höhe von 10.000€, sowie wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu weiteren 15.000€ auf Bewährung.

In 20 weiteren Fällen Anklage erhoben

Aus der Sicht der Juristen handelt es sich bei dem Strafmaß um eine Verwarnung. Doch damit nicht genug: Die Staatsanwaltschaft erhob noch in zwanzig weiteren Fällen Anklage, wobei in rund 300 Fällen ermittelt wurde. Von den betroffenen Patienten klagen rund 30% auf ein Schmerzensgeld, da viele nach der Operation unter Problemen und Schmerzen litten. Der Mediziner wurde schon 2005 von der Uni in Marburg suspendiert und ist inzwischen in Gießen wieder als Arzt tätig.