Rohre dürfen verlegt werden

Von Marion Selzer
7. März 2012

Wenn neue Leitungen oder Rohre in einem Wohnhaus fällig werden, dann müssen Mieter die dazu nötigen Bauarbeiten dulden. Das gilt vor allem dann, wenn die Rohre anlässlich einer Modernisierungsmaßnahme ausgewechselt werden, so die Richter vom Landgericht Berlin.

Im Fall ging es um einen Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, der sich dagegen wehrte, dass neue Rohre durch seine Wohnung gelegt werden sollten, weil die Wohnung über ihm an eine Zentralheizung angeschlossen werden sollte. Allerdings waren die Widerstände erfolglos. Die Richter entschieden, dass der Mieter die Bauarbeiten zu dulden habe.