Rote Zahlen bei der Krankenversicherung: Senkung von Säumniszinsen auch rückwirkend
Krankenkassenbeiträge sind sehr hoch. Vor allem Versicherte, die nicht vom sozialen Netz aufgefangen werden und ihre Beiträge selbst ohne Arbeitgeberzuschuss zahlen müssen, können ein Lied davon singen. Bisher fielen fünf Prozent Zinsen an, wenn Versicherte ihre Beiträge nicht rechtzeitig abführten.
Jetzt ist eine Senkung dieser Zinsen geplant. Es soll eine Entlastung für Versicherte geben, die ein Zahlungsproblem haben. Die Entlastung soll sogar rückwirkend in Kraft treten. Die Zinsen sollen für Neu- aber auch für Altfälle auf ein Prozent im Monat gesenkt werden. Die Regelung soll den Versicherten helfen, die durch die Versicherungsbeiträge Schulden anhäufen mussten. Sie sollen damit die Möglichkeit bekommen, ihre Schulden abtragen zu können.
Immerhin sind rund 100.000 Versicherte davon betroffen. Der Schuldenberg beläuft sich auf rund zwei Milliarden Euro. Ein erschreckender Betrag ist durch die hohen Zinsen zustande gekommen. Wer Schulden bei der Krankenkasse hat, verliert auch seinen normalen Anspruch, einen Arzt zu konsultieren, stattdessen darf er nur noch bei starken Schmerzen oder einer bestehenden Schwangerschaft medizinische Hilfe in Anspruch nehmen.
Privat versichert und trotzdem verschuldet sind rund 140.000 Menschen. Für sie soll es künftig einen Notlagentarif geben, der reduzierte Leistungen vorsieht. Bei der gesetzlichen Krankenkasse ist es wichtig, dass sich Altfälle rechtzeitig an ihre Krankenkasse wenden und bis Ende 2013 ihre Beitragsrückstände stunden lassen.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Zinssenkung-soll-auch-rueckwirkend-gelten-article10711836.html Abgerufen am 31. Mai 2013