Arztrechnungen vor dem Bezahlen erst von der Krankenkasse prüfen lassen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
31. August 2009

Wer gesetzlich bei einer Krankenkasse versichert ist, sollte Arztrechnungen vor dem Bezahlen seiner Krankenkasse zur Prüfung einreichen. Denn wer diese Rechnungen, die normalerweise die Kasse übernimmt, selbst bezahlt, hat anschließend eventuell Probleme das Geld von seiner Kasse zurück zu bekommen, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf rät.

Im Normalfall fallen für gesetzlich Versicherte beim Arzt, außer den 10 Euro beim ersten Besuch im Quartal, keine Kosten an, weil sie von der Arzt-Praxis über die Chipkarte abgerechnet werden.

Sollte ein Arzt eine Rechnung ausstellen oder gar Barzahlung verlangen, so sollte man sich sofort bei seiner Krankenkasse oder bei der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung beschweren, wobei aber individuelle Gesundheitsleistungen, sogenannte IGeL, die Patienten tatsächlich selber bezahlen müssen.

Hierbei sollte man vor der Behandlung einen Vertrag mit dem Arzt darüber abschließen, so dass auch der Arzt nach der Behandlung eine ordentliche Rechnung nach der Gebührenordnung ausstellt.