Rucksack im Auto gelassen - Ist das schon grob fahrlässig?

Weil eine Lehrerin ihren Rucksack samt Dienstschlüssel im Auto gelassen hatte, sollte sie mehrere Tausend Euro zahlen

Von Matthias Bossaller
9. November 2011

Großes Glück hatte eine Lehrerin, dass das Verwaltungsgericht in Trier sie vom Vorwurf der groben Fahrlässigkeit befreit hat. Ansonsten hätte sie ihrem Dienstherren mehrere Tausend Euro Schadensersatz zahlen müssen.

Lehrerin soll für ersetzte Schließanlage zahlen

Sie hatte ihren Rucksack im Fußraum ihres abgeschlossenen Autos liegen gelassen. In dem Rucksack lag auch der Dienstschlüssel, mit dem sich alle Klassenräume sowie die Turnhalle ihrer Schule öffnen ließen.

Diebe brachen in das Auto der Lehrerin ein und nahmen den Rucksack mit. Deshalb ließ die Schule die gesamte Schließanlage der Gebäude zum Preis von 18.000 Euro auswechseln. Der Landkreis als Dienstherr wollte einen Teil des Geldes von der Lehrerin zurückerhalten.

Lehrerin hat sich fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig verhalten

Das Gericht in Trier wehrte dieses Ansinnen ab. Die Begründung: Die Beamte schuldet ihrem Dienstherren nur dann Schadensersatz, wenn sie vorsätzlich oder grob verlässig gehandelt hat. In diesem Fall habe die Lehrerin aber nicht grob fahrlässig gehandelt, da ihr Rucksack im Fahrzeug eingeschlossen war. Es könne nur von einem fahrlässigen Verhalten gesprochen werden.