Rückmeldegebühr für Berliner Studenten: Uhr tickt, deshalb Antrag gleich abgeben

Von Ingrid Neufeld
20. Dezember 2013

Berliner Studenten mussten von 1996 bis 2005 eine Rückmeldegebühr bezahlen. Sie betrug anfangs 100 DM, nach der Euroumstellung 51,13 Euro.

Im November 2012 gab es zu dieser Praxis ein Urteil des Verfassungsgerichts. Denn das urteilte, dass die tatsächlich anfallenden Kosten bei einer Rückmeldung lediglich 22,41 DM betrügen. Dadurch ergab sich bei der Gebührenhöhe ein "grobes Missverhältnis zu dem Zweck".

Also konnten Studenten, die dieses Geld gezahlt hatten, den Betrag seit Jahresanfang wieder zurückfordern. Bis zum Juni war an die Studenten schon 44 Millionen Euro ausgezahlt worden.

Rückforderung der Rückmeldegebühr

Die genaue Zahl der berechtigten Studenten ist nicht bekannt. 16.000 Anträge sind an der Humboldt Universität (HU) schon erledigt, unerledigt sind noch 8.500 Anträge. In der Zeit bis Anfang Dezember sind ungefähr fünf Millionen Euro an 12.000 Studenten zurückgezahlt worden. Allerdings gab es im betroffenen Zeitraum rund 70.000 Studenten. Darum wird davon ausgegangen, dass rund 100.000 Studenten die Gebühren noch nicht zurückgefordert haben. Das entspricht einer Summe von rund 15 Millionen Euro.

Anträge rechtzeitig abgeben

Um die Rückzahlung erhalten zu können, muss vorher ein Antrag gestellt werden. Anträge gibt’s im Internet, bei den Studentenvertretungen.(Musterbrief der FU Berlin, der TU Berlin, der HU Berlin). Noch bis zum Jahresende können entsprechende Anträge abgegeben werden. Danach ist die Frist abgelaufen und die Rückerstattung nicht mehr möglich.