Rücktritt vom Kaufvertrag bei zu hohem Verbrauch
Wenn ein Neuwagen mehr als 10 Prozent verbraucht als im Prospekt angegeben, darf der Käufer laut einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm vom Kaufvertrag zurücktreten und das Fahrzeug wieder zurückgeben.
Bei dem Fall handelte es sich um einen Renault Scénic 2.0 16 V, der laut dem Kläger zu hohe Verbrauchswerte hatte. Nachdem auch entsprechende Nachbesserungen vom Autohaus nicht erfolgreich waren, trat er vom Kaufvertrag zurück und wollte den Kaufpreis erstattet bekommen. Die Richter gaben dem Mann schließlich recht, da dem Neuwagen eine "Beschaffenheit fehle", welche der Käufer nach dem Verkaufsprospekt hätte erwarten dürfen.
Obwohl die tatsächlichen Verbrauchwerte von der Fahrweise und unterschiedlichen Einflüssen abhängen, bestätigte selbst ein Sachverständigengutachten, dass die angegebenen Verbrauchswerte des Renault auch bei spritsparender Fahrweise um über 10 Prozent überschritten werden.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Haendler-muss-Auto-zuruecknehmen-article10256941.html Abgerufen am 8. März 2013