Rundfunkgebühren für PCs - nur Bafög- oder Sozialhilfeempfänger müssen nicht zahlen

Von Matthias Bossaller
7. November 2011

Bafög oder Studienkredit? Der Unterschied ist für die Beurteilung einer Zahlungspflicht für Rundfunkgebühren wichtig. Nur die Studenten, die Bafög erhalten, können sich von den Rundfunkgebühren für ihren internetfähigen PC befreien lassen. Wer sein Studium mit einem Studienkredit finanziert, muss die Rundfunkgebühren entrichten. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht, nachdem eine Studentin aus Gießen gegen die zu zahlenden Rundfunkgebühren klagte. Sie erhält einen Studienkredit und fühlt sich gegenüber Bafög-Empfängern benachteiligt.

Das Gericht betonte, dass eine Gebührenbefreiung nur dann möglich ist, wenn die Betroffenen staatliche Sozialleistungen wie etwa Sozialhilfe, Hartz IV oder Bafög erhalten. Ein nur geringes Einkommen führt nicht zur Befreiung der Gebühren.