Sanierungspflichten für Hauskäufer können Immobilie zur Kostenfalle werden lassen

Wer über den Kauf einer Immobilie nachdenkt, sollte sich zunächst über seine Pflichten informieren

Von Ingo Krüger
20. April 2015

Viele Menschen kaufen sich aufgrund der niedrigen Zinsen eine Immobilie als Geldanlage. Doch manche Schnäppchen entpuppen sich manchmal schon nach kurzer Zeit als Kostenfalle.

Bestimmungen in Sachen Heizung

Sind Häuser älter als 30 Jahre müssen Käufer die Gas- oder Ölheizungskessel innerhalb von zwei Jahren austauschen. Ausgenommen sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel mit hohem Wirkungsgrad sowie Anlagen in Mehrfamilienhäusern mit mindestens 400 Kilowatt Nennleistung.

Bei Häusern, die wenigstens vier Monate im Jahr auf mehr als 19 Grad beheizt werden, darf der sogenannte Wärmedurchgangskoeffizient nicht mehr als 0,24 Watt pro Quadratmeter und Grad Kelvin betragen. Sonst müssen Hausbesitzer die obersten zugänglichen Geschossdecken über diesen Räumen oder das Dach dämmen.

Mindestwärmeschutz und Energieeinsparverordnung

Bei einem Wärmedurchlasswiderstand (R-Wert) von 0,90 entfällt die Dämmpflicht. Der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 soll die Bausubstanz vor Tauwasser schützen und verhindern, dass das Raumklima nicht zu feucht wird. Ansonsten besteht auch in diesen Fällen eine Frist von zwei Jahren, die jedoch bei einer Unwirtschaftlichkeit von Baumaßnahmen laut Energieeinsparverordnung (EnEV) Ausnahmen zulässt.

In nicht geheizten Räumen besteht eine Dämmpflicht für alle zugänglichen, wärmeführenden

  • Leitungen,
  • Formstücke und
  • Armaturen.

Für das Einhalten der EnEV-Vorgaben sind in der Regel die örtlichen Bauämter zuständig. Heizkessel und Wärmeleitungen überprüft dagegen der Bezirksschornsteinfeger.

Verstöße können ein Bußgeld nach sich ziehen. Modernisierungen ersparen nicht nur ein Strafgeld, sondern steigern auch den Wert einer Immobilie.