Satellitenschüsseln zum Fernsehempfang in Mietwohnungen nur in Ausnahmefällen

Von Ingo Krüger
10. April 2013

Satellitenschüsseln zum Fernsehempfang sorgen immer wieder wieder für Streit, Ärger und gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern. Wer keine Erlaubnis des Wohnungsbesitzers hat, sollte daher lieber auf das Anbringen einer Parabolantenne verzichten. Sonst droht im Zweifel die Kündigung des Mietvertrages. Darauf weisen Experten hin.

Gerade in Zeiten des Internets sehen Gerichte das Anbringen von Sat-Schüsseln kritisch. Wer ausländische Sender empfangen möchte, sollte nach Meinung vieler Richter auf das World Wide Web ausweichen. So sind keine bleibenden Eingriffe in die Bausubstanz notwendig. Auch eine mobile Antenne, die auf dem Balkon steht, gilt den Gerichten als problemlose Alternative.

Zwar haben auch Mieter ein Grundrecht auf Informationsfreiheit gemäß Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetzes, andererseits gilt für Vermieter das Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums nach Artikel 14, Absatz 1 des Grundgesetzes. Hier gibt es nicht selten unterschiedliche Ansichten, auch bei den Gerichten. Doch meist erhalten die Vermieter Recht, vor allem wenn eine Kabelanlage oder eine Gemeinschaftsantenne vorhanden ist. Dann haben Mieter nur die Chance auf eine Satellitenschüssel, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Sonst bleiben nur die Alternativen Internet und mobile Antenne.