Scheidungskosten lassen sich vollständig von der Steuer absetzen

Von Ingo Krüger
11. April 2013

Im Zusammenhang mit einer Scheidung entstehen immer auch finanzielle und steuerliche Fragen. Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf bringt nun Klarheit bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Gerichts- und Anwaltkosten (Az.: 10 K 2392/12 E).

Die Ausgaben, die Steuerpflichtige bei einer Scheidung zwangsläufig haben, gelten bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen und lassen sich daher absetzen. Dazu zählen auch Kosten, die bei der Regelung des Versorgungsausgleichs, des Zugewinnausgleichs und des nachehelichen Unterhalts entstehen.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass eine Ehescheidung immer gerichtlich und mit Hilfe von Rechtsanwälten stattfinde. Diesen Ablauf könne kein Scheidungswilliger vermeiden.

Das Finanzgericht stellte ebenfalls klar, dass es unerheblich sei, ob Teilbereiche einer Scheidung durch ein gerichtliches Urteil, andere dagegen durch einen Vergleich zwischen den Eheleuten geklärt werden können.