Schlechte Aussichten für Menschen, die neu bauen wollen

Von Marion Selzer
16. Mai 2012

Zur Zeit beten viele Finanzämter Bauherren doppelt zur Kasse. Sowohl beim Erwerb des Baugrundstücks als auch für die Fertigstellung des Hauses fallen Grunderwerbssteuern an. Ob dieses Vorgehen rechtmäßig ist, ist allerdings fraglich. Der Bundesfinanzhof beschäftigt sich daher zur Zeit mit dieser Frage.

Wer aktuell von dieser Thematik betroffen sein sollte, sollte schon vor der endgültigen Entscheidung des Bundesfinanzhofs tätig werden. Experten empfehlen betroffenen Bauherren gegen die Erhebung der Grunderwerbssteuer Einspruch einzulegen und das Verfahren solange zur Ruhe stellen, bis der Bundesfinanzhof entschieden hat.

Fällt der Entscheid zugunsten der Bauherren aus, muss keine doppelte Steuer gezahlt werden.